fördermittel für mehr energieeffizienz
Bafa Födermittel für Ihr Unternehmen
Immer mehr Unternehmen begreifen Investitionen in die Energieeffizienz nicht als verschwendetes Geld, sondern als eine lohnenswerte Investition in die Zukunft. Das BMWi unterstützt Unternehmen dabei mit großzügigen Fördermitteln, welche beim BAFA beantragt werden können.
Wir prüfen Ihre Investitionsvorhaben auf Förderfähigkeit und begleiten Sie dabei von der Antragsstellung bis zum erfolgreichen Projektabschluss. Sprechen Sie uns einfach an.
Was ist das BMWI, was ist das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi. Eine der Schwerpunkte des Amtes liegt in der wirtschaftlichen Förderung gerade kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Ziel: Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Im Bereich Energie fördert das BAFA vor allem energieeffiziente Techniken und die stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Mittel für die Förderungen stammen also aus dem Haushalt des BMWi. Beantragt hingegen werden sie beim BAFA.
Die Beratung vor der Investition
Eine Investition in energieeffizienzsteigernde Maßnahmen sollte stets die aktuellen technischen Entwicklungen berücksichtigen. Zudem sollte der betriebliche Alltag des jeweiligen Unternehmens ganzheitlich betrachten werden.
Nur so kann eine individuell passgenaue Lösung gefunden werden. Deswegen ist es sinnvoll, vor der Investition in neue Techniken eine Energieberatung durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Diese fördert das BMWi mit bis zu 6.000 €.
Förderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Am 01.01.2019 ist die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) des BMWi in Kraft getreten, mit dem Ziel, Investitionen in energieeffiziente Technologien zu fördern.
Das Förderprogramm wurde am 01.11.2021 durch zwei neue Förderrichtlinien novelliert und deutlich erweitert. Neben der Energieeffizienz werden seitdem auch Investitionen in die Ressourceneffizienz gefördert. Dementsprechend wurde das Programm umbenannt in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).
Die Förderung beantragen können:
- Private Unternehmen
- Kommunale Betriebe
- Freiberufler, sofern sie ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit verwenden
- Contractoren, die entsprechende Maßnahmen für ein berechtigtes Unternehmen umsetzen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es? wo muss ich sie beantragen?
Es gibt generell zwei Fördermöglichkeiten:
- Einen Zuschuss, der beim BAFA beantragt wird
- Einen zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die fünf Module des Programms
Das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ besteht aus 5 Modulen:
Modul 1: Querschnittstechnologien:
Bei Querschnittstechnologien handelt es sich um Aggregate und Bauteile, die in sehr vielen Branchen benötigt werden. Wie etwa Elektromotoren, Pumpen und Kompressoren. Veraltete Technologien verschwenden Energie, die durch Investitionen in neuere Maschinen eingespart werden kann.
Die Investitionen in die Modernisierung oder den Ersatz dieser Aggregate werden im Modul 1 des BMWi-Programms gefördert.
Im Modul 1 werden gefördert:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
- Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlageteilen
- Frequenzumrichter
Bitte beachten:
Grundvoraussetzung für eine Förderung in Modul 1 ist, dass das Netto-Investitionsvolumen mindestens 2.000 Euro beträgt.
Förderhöhe
- Für industrielle und gewerbliche Anwendung: 30% der förderfähigen Kosten
- Für KMU: 40% der förderfähigen Kosten
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Prozesswärme hat einen Anteil von über 60% am industriellen Gesamtenergieverbrauch. Dieses stellt für viele Unternehmen einen bedeutenden Kostenfaktor dar.
Wärme wird beispielsweise für Schmelz- und Brennprozesse benötigt oder um in Kesselanlagen Dampf und Heißwasser zu erzeugen. Auch Trocknungsprozesse stellen ein wichtiges industrielles Anwendungsgebiet dar.
Im Modul 2 wird gefördert:
- der Ersatz und / oder
- die Neuanschaffung von
- Solarkollektoranlagen,
- Biomasse-Anlagen,
- Wärmepumpen
Voraussetzung dafür ist, dass die Wärme hieraus zu über 50% für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder für die Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Gefördert werden dabei nicht nur die Anlagen selber. So können ggf. auch Unterkonstruktionen für Solarkollektoren oder die Anlegung eines Fundaments für eine Biomasseanlage bezuschusst werden.
Auch Nebenkosten, wie bspw. Machbarkeitsabschätzungen, sowie Installations- und Montagekosten, können gefördert werden.
Förderhöhe
- Für industrielle und gewerbliche Anwendung: 40% der förderfähigen Kosten
- Für KMU: 55% der förderfähigen Kosten
Modul 3: Mess-, Steuerungs-, und Regelungstechnik
Die Installation eines Energiemanagementsystems dient dazu, einen präzisen Überblick über den Energieverbrauch in einem Unternehmen zu gewinnen, um diesen dann in einem kontinuierlichen Prozess ständig zu verbessern.
So können die Energieeffizienz fortlaufend gesteigert und die damit verbundenen Kosten dauerhaft gesenkt werden.
Die Investition in entsprechende Hard- und Software sowie in entsprechende Lizenzen stellt einen notwendigen Schritt bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems dar.
Im Modul 3 wird gefördert:
- Der Erwerb und die Installation entsprechender Mess-, Steuer- und Regelungstechniken sowie die Sensorik zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem
- Die Einführung eines alternativen Systems in kleinen und mittleren Unternehmen
- Die Einweisung und Schulung in den Umgang mit der jeweiligen Software sowie anfallende Nebenkosten, wie etwa die Verkabelung der Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Anbieter
Bitte beachten:
Um eine Förderung im Modul 3 beantragen zu können, muss das Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMA zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen oder sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Zertifizierungsprozess befinden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen reicht es, wenn das Unternehmen das Vorhandensein eines alternativen Systems nachweisen kann.
Förderhöhe
- Für industrielle und gewerbliche Anwendung: 30% der förderfähigen Kosten
- Für KMU: 40% der förderfähigen Kosten
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Mit dem Modul 4 fördert das BMWi unternehmensspezifische Maßnahmen, die der Einsparung von Energie dienen. Dabei können die verschiedensten Maßnahmen miteinander kombiniert werden.
Das BMWi weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Maßnahmen, die in den Modulen 1 bis 3 genannt werden, durch Modul 4 gefördert werden können. Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen in einem Einsparkonzept plausibel dargelegt, dass der Energieverbrauch tatsächlich sinkt.
In Modul 4 wird insbesondere gefördert:
- Umstellung von Prozessen und Verfahren auf effizientere Technologien
- Maßnahmen zu einer effizienten Abwärmenutzung, wie etwa die Bereitstellung von Wärme, die Einspeisung der Abwärme in Wärmenetze oder die Verstromung der Abwärme
- Maßnahmen für eine effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, wie zum Beispiel energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger oder -speicher
- Maßnahmen, die der Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess dienen, wie zum Beispiel Dämmungen, Erneuerung von Leitungen oder hydraulische Optimierung
- Die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die begleitende Beratung durch einen Energieberater
Bitte beachten:
Antragsteller müssen beim BAFA ein Energiesparkonzept vorlegen, um Förderung im Modul 4 zu erhalten. Wenn das Unternehmen über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, das nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziert ist, kann das Konzept innerhalb des Unternehmens erstellt werden. Andernfalls muss es von einem zugelassenen Energieberater erarbeitet werden.
Außerdem muss die Amortisationszeit der Vorhaben aus Modul 4 ohne die Fördermittel mehr als zwei Jahre betragen.
Förderhöhe:
- Für industrielle und gewerbliche Anwendung: bis zu 30% der förderfähigen Kosten (maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2)
- Für KMU: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 900 Euro pro eingesparte Tonne CO2)
Modul 5: Transformationskonzepte
Im Rahmen des Moduls 5 werden seit dem 01. November 2021 Unternehmen unterstützt, die eine Transformation zur Klimaneutralität anstreben. Gefördert werden dabei sowohl die Planung als auch die Umsetzung eines entsprechenden Konzepts.
Im Modul 5 werden gefördert
Die Erstellung sowie Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standort(e) eines Unternehmens. Auch eine Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (sogenannter Konvoi) kann gefördert werden, falls sich alle Standorte in Deutschland befinden.
Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten, die im Rahmen des Transformationskonzepts anfallen. Auch die Einführung von Umsetzungsprozessen durch ein Klimaschutzmanagement sind förderfähig.
Weitere Kosten, die nachweislich in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen, können ebenfalls gefördert werden. Hierunter können auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung fallen.
Messungen, Datenerhebungen und -beschaffungen, die für die Erstellung des Transformationskonzeptes erforderlich sind. Das BAFA empfiehlt, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ zu prüfen.
Förderhöhe:
Die Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich noch einen Bonus von weiteren 10 Prozentpunkten. Je Transformationskonzept ist die Förderhöhe auf 80.000 Euro begrenzt.
Der BMWi Förderwettbewerb Energieeffizienz
Neben den 4 Modulen des Förderprogramms hat das BMWi mit einem Wettbewerb ein weiteres Förderinstrument für mehr Energieeffizienz in deutschen Unternehmen geschaffen.
Seit 2016 wird der BMWi Förderwettbewerb Energieeffizienz (damals noch unter dem Namen „STEP up!“) ausgelobt. Der Vorteil gegenüber den 4 Modulen besteht darin, dass erfolgreiche Wettbewerbsteilnehmer mit höheren Förderquoten rechnen können.
Bis zu 50% der förderfähigen Summe können durch die Wettbewerbsmittel gefördert werden.
Förderungen voll ausschöpfen!
Die Energiewende birgt für deutsche Unternehmen Risiken, kann aber auch eine Chance darstellen. Durch die vielfältigen Fördermaßnahmen kann der energetische Wandel zu einem echten unternehmerischen Erfolgsfaktor werden. Mit ESK an Ihrer Seite lassen Sie sich keine wertvolle Chance entgehen und können das Erfolgspotenzial der Fördermaßnahmen voll ausschöpfen. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.