Herausforderungen der Windenergiebranche

Inhalte

Wer vor 20 Jahren die Gelegenheit genutzt hat und in das Geschäft mit der Windenergie eingestiegen ist, war ein Pionier und konnte auf attraktive Förderungsmöglichkeiten bauen. Heute stehen diese Vorreiter der Öko-Strom-Bewegung vor einer gewaltigen Herausforderung:

Die Förderungen und Privilegien, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt wurden, laufen gemäß der EEG-Novelle von 2000 nach einer Förderzeit von 20 Jahren aus. Ständige Änderungen am EEG sorgen zudem auch unter den Betreibern von Windenergieanlagen, die noch nicht aus der Förderung gefallen sind, für Verunsicherung. Für alle stellt sich die Frage:

Wie können Windenergieanlagen insbesondere nach der EEG-Förderung und angesichts dieser Unsicherheiten weiterhin profitabel betrieben werden?

Vor allem der Direktvermarktung kommt bei der Beantwortung dieser Frage eine entscheidende Rolle zu. Im Rahmen unserer Servicepakte für Windenergieanlagen unterstützen wir Sie hierbei und helfen Ihnen, angesichts einer sich ständig wandelnden Gesetzeslage den Überblick zu behalten.

Wie funktioniert Windenergie?

Temperaturunterschiede bringen die Luft in Bewegung, und diese Bewegung wird durch Windenergieanlagen (WEA) in Strom umgewandelt. Schon seit dem 19. Jahrhundert wird auf diesem Weg Energie gewonnen.

Das Umweltbundesamt hält Windkraftanlagen weiterhin für die wirtschaftlich sinnvollste Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland Windkraftanlagen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  1. Onshore Windparks:

Hier werden WEA auf dem Land aufgestellt. Die Anlagen stehen nebeneinander und erzeugen immer dann Energie, wenn die Rotorblätter durch den Wind angetrieben werden.

  1. Offshore Windparks:

Offshore Windparks werden auf dem offenen Meer errichtet. Dort weht der Wind stärker und häufiger, sodass mehr Strom erzeugt werden kann. Dafür sind der Bau und Energietransport aufwändiger und teurer.

Arten von Windkraftanlagen

Es gibt drei Arten von Windkraftanlagen, die derzeit zur Stromgewinnung eingesetzt werden.

  • Dreiblattrotor:
    • In Deutschland mit Abstand am häufigsten genutzt
    • Hohe Leistungseffizienz
    • Lange Lebensdauer (bis zu 40 Jahre sind möglich)
    • Benötigte Windgeschwindigkeit: 11 m/s
  • Darrieus-Rotor:
    • Rotor + senkrechte Achse
    • Generator und Getriebe am Boden
    • Benötigte Windgeschwindigkeit: hoch (Windstärke 4 für max. Leistung)
    • Unabhängig von der Windrichtung
  • Savonius-Rotor:
    • Senkrechte Achse
    • Geringe Leistung: deutlich weniger als Dreiblattrotor und Darrieus-Rotor
    • Benötigte Windgeschwindigkeit: 2 m/s
    • Recht selten in Deutschland

Was ist das EEG?

EEG ist die Abkürzung für „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Dieses Gesetz ist am 1. August 2014 in Kraft getreten und bildete die Grundlage für die Förderung von Strom, der aus Anlagen gewonnen wird, die erneuerbare Energien nutzen. Ziel des EEG war – und ist – das Vorantreiben des Ausbaus von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen. Zentrale Bestimmungen sind:

  • Die bevorzugte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (wie WEA)
  • Eine feste Vergütung dieses Stroms für seinen Erzeuger (WEA-Betreiber)

Was ist die EEG-Förderung für Windkraftanlagen?

§ 9 EEG legt fest, dass diese bevorzugte Nutzung und feste Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren gelten soll. Windkraftanlagen, die vor 2000 in Betrieb genommen wurden, wurden bis Ende 2020 gefördert.

Das EEG hat sich in den Jahren zwischen 2000 und 2021 immer wieder an die aktuelle Lage angepasst und neue Regelungen getroffen. Seit dem Jahr 2014 ist die Direktvermarktung für E-Strom die Regel. Seit 2017 wird die Vergütung für Strom aus WEA durch Ausschreibungen nach Standort und Standortgüte ermittelt. Die Förderung wird in der EEG-Einspeisungsvergütung ausgezahlt.

Ertrag durch Stromproduktion = Marktpreis + Einspeisevergütung

SIE HABEN FRAGEN ZUR DIREKTVERMARTKUNG?

Welches Problem haben WEA-Betreiber?

Diese Förderung hat dafür gesorgt, dass Windkraftanlagen profitabel sind. Das bedeutet, dass der Ertrag höher als die Ausgaben ist. Seit Ende 2020 ist der Förderungsanspruch (Einspeisevergütung) für Windkraftanalagen, die vor 2000 in Betrieb gegangen sind, erloschen. Vor allem kleinere WEA können nicht mehr gewinnbringend betrieben werden. Es droht ein massiver Rückbau – entgegen dem Interesse der Politik.

Was ist Windenergie-Direktvermarktung?

Seit 2016 besteht eine Pflicht zur Direktvermarktung von Strom, der aus Neuanlagen über 100 kW gewonnen wird. Altanlagen (vor 2016) müssen nicht an der Direktvermarktung teilnehmen. Es ist jedoch stets möglich, über die Direktvermarktung einen Mehrerlös gegenüber der Einspeisevergütung zu erwirtschaften. Grundvoraussetzung ist, dass die WEA fernsteuerbar ist.

Der aus WEA gewonnene Strom wird durch den Direktvermarkter an der Strombörse oder direkt an einen Dritten (via PPA Vertrag = Power Purchase Agreement) verkauft. EEG-geförderte WEA erhalten innerhalb der Direktvermarktung vom Netzbetreiber eine Marktprämie. Diese gleicht die Differenz zwischen EEG-Fördersatz und Marktwert aus. Außerdem wird bei Bestandsanlagen eine Managementprämie ausgewiesen, die zu einem Mehrerlös führt.

Was versteht man unter der sonstigen Direktvermarktung?

Die sonstige Direktvermarktung unterscheidet sich nur insofern von der klassischen Direktvermarktung, als der Anlagenbetreiber für die Vermarktung seines Stroms an der Börse keinerlei Förderung in Anspruch nimmt. Diese Form der Vermarktung wird meist angewendet für Anlagen

  • die aufgrund eines geringen Fördersatzes und hohen Marktwerten gewinnbringender auf dem freien Energiemarkt vermarkbar sind
  • die nicht an der Ausschreibung teilnehmen
  • oder die aufgrund ihres Alters aus der EEG-Förderung gefallen sind.

Wegfall des Doppelvermarktungsverbots

Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Direktvermarktung besteht bei der sonstigen Direktvermarktung im Wegfall des Doppelvermarktungsverbots für die Grünstromeigenschaft. Von diesem Verbot betroffen sind alle Strommengen, die bereits durch eine EEG-Förderung profitieren. Da bei der sonstigen Direktvermarktung keine EEG-Förderung in Anspruch genommen wird, greift das Doppelvermarktungsverbot in diesem Fall nicht.

WEA-Erträge sichern und Betriebsführung optimieren mit ESK als Partner

Läuft Ihre EEG-Förderung aus und suchen Sie nach der besten Möglichkeit, Ihre Anlage weiterhin profitabel zu betreiben? Oder suchen Sie den Austausch mit Experten und anderen WEA-Betreibern, um angesichts ständiger Gesetzesänderungen und neuer Vorschriften nicht den Überblick zu verlieren? Mit den ESK-Servicepaketen für Windenergieanlagen sind Sie stets bestens informiert und erhalten genau die Unterstützung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

Servicepaket 1 - Newsletter

Im Rahmen des Servicepakets 1 organisieren wir drei Mal im Jahr Gruppenmeetings, in deren Rahmen Fachvorträge gehalten und ein Erfahrungsaustausch ermöglicht wird. Den namensgebenden Newsletter mit einer Zusammenfassung des Meetings bekommen alle Teilnehmer im Anschluss zugesandt.

Servicepaket 2 – DV-Vermittlung

Wie Servicepaket 1. Zusätzlich vermitteln wir Sie an einen passenden Direktvermarkter, der Ihren Strom möglichst gewinnbringend handelt.

Servicepaket 3 – DV-Service Plus

Wie Servicepaket 2. Zusätzlich handeln wir in Ihrem Namen den Vertrag mit dem Direktvermarkter aus und kontrolliert den reibungslosen Ablauf, z.B. in Bezug auf die Anbindung in ein virtuelles Kraftwerk sowie die notwendige Testierung der Fernsteuerung. Zudem kümmern wir uns um die erforderliche Stammdatenpflege sowie die Pflege der Daten im Herkunftsnachweisregister (HKNR).

Servicepaket 4 – Betriebsführung

Wie Servicepaket 3. Zusätzlich unterstützen unsere Experten Sie auf der Ebene der Betriebsführung, wie beispielsweise der Überprüfung von Rechnungen von Drittanbietern (z.B. Wartung, Pacht, Reparaturen), wiederkehrenden Prüfungen und optimieren wenn möglich Ihre Bezugsstromverträge (genauer Leistungsumfang wird mit dem Kunden festgelegt).

Die Rechtslage ist komplex, und viele Faktoren spiele eine Rolle. Gemeinsam sprechen wir über Ihre Situation und schaffen Klarheit.

Servicepaket 5 – Betriebsführung Plus

Wie Servicepaket 4. Zusätzlich unterstützen wir Sie bezüglich der Meldeprozesse für die Stromsteuer (keine Steuerberatung) sowie bei eventuell notwendigen Meldeprozessen unter Beachtung der gesetzlichen Meldefristen. Unsere Experten beraten Sie zudem zu einer möglichen Kraftwerkserneuerung („Repowering“) und zum Thema Überschusseinspeisung und erarbeiten diesbezüglich sinnvolle Lösungskonzepte (genauer Leistungsumfang wird mit dem Kunden festgelegt).

Gemeinsam Ihre Lösung finden

Die Windenergiebranche steht vor großen Herausforderungen und vielen Änderungen. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie passende Lösung zu finden. Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie eine Beratungstermin mit unseren Experten – natürlich kostenfrei und unverbindlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen!