MEssstellenbetrieb - neue pflichten, neue chancen!

Digitale Messstellen - Jetzt Modernisieren

Messstellenbetrieb wechseln? Deutschland digitalisiert und modernisiert seine Messstellen. Die altbekannten analogen Stromzähler sollen bis 2032 ausgedient haben. Der Einbau intelligenter Messsysteme wird für Unternehmen zukünftig in der Regel verpflichtend. 

Der Messstellenbetreiber kann allerdings frei gewählt werden.
Zusammen mit ESK eröffnen sich so neue Chancen zu mehr Transparenz und Unabhängigkeit.

Im Rahmen des ESK-Energiemanagements vermitteln wir Sie an ein zertifiziertes ESK-Partnerunternehmen, das Ihre alten Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme austauscht.

Inhalte

Unterschied zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Die alten Stromzähler werden entweder gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ausgetauscht.

Moderne Messeinrichtung

Bei einer modernen Messeinrichtung, kurz mME, handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, über den der tatsächliche Energieverbrauch sowie die Nutzungszeit abgelesen werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, die mME über ein Smart-Meter-Gateway in ein sicheres Kommunikationsnetzwerk einzubinden. Anders als bei einem intelligenten Messsystem ist diese Einbindung aber noch nicht erfolgt. 

Intelligentes Messsystem

Von einem intelligenten Messsystem, kurz iMSys, spricht man dann, wenn eine moderne Messeinrichtung über ein Smart-Meter-Gateway in ein entsprechendes Kommunikationsnetzwerk eingebunden ist. Die Messdaten können somit nicht mehr nur vor Ort eingesehen, sondern auch per Fernauslese ausgewertet werden.

Wer erhält eine moderne Messeinrichtung, wer ein intelligentes Messsystem??

Moderne Messeinrichtungen sind in der Regel für Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh im Jahr vorgesehen – und werden somit vornehmlich im privaten Bereich verbaut. Intelligente Messsysteme hingegen sind für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh bestimmt, sowie für Stromproduzenten, deren Anlage eine Leistung von mehr als 7 Kilowatt hat. Sie sind dementsprechend vor allem im gewerblichen Bereich vorzufinden.

Ist der Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems verpflichtend?

Als Faustregel gilt: Wenn Sie von Ihrem grundzuständigen Netzbetreiber die Mitteilung erhalten, dass Ihr Stromzähler gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ausgetauscht werden soll, haben Sie keine Möglichkeit, dies zu verweigern. Allerdings haben Sie das Recht, den Messstellenbetreiber zu wechseln.

Was ist der grundzuständige Netzbetreiber?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der Energieversorger, d.h. meist der Netzbetreiber vor Ort. Er ist zuständig für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme.

Mit ESK zum unabhängigen Messstellenbetrieb

Sind Messstellen- und Netzbetreiber identisch, wird der Stromverbrauch vom selben Unternehmen gemessen, das diesen in Rechnung stellt. Dies ist im Sinne einer optimalen Kontrolle und Transparenz nicht ideal. 

Wir garantieren Ihnen zusammen mit seinen zertifizierten Partnerunternehmen einen vom Energieversorger unabhängigen Messstellenbetrieb. So können eventuelle Unstimmigkeiten bei der Abrechnung zeitnah erkannt werden.

Wer muss die Kosten des Messstellen-Wechsels tragen?

Die Kosten der neuen Messstelle werden, wie auch schon beim alten Stromzähler, vom Kunden übernommen. Wenn Sie als Unternehmen Ihren RLM-Zähler durch ein ESK-Partnerunternehmen austauschen und betreiben lassen, fallen für Sie allerdings keine Mehrkosten an.

Zeitlich gestaffeltes Rollout – Wer muss bis wann umrüsten?

Moderne Messeinrichtungen – vor allem für private Haushalte

Die Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen, also digitale Zähler ohne eine Einbindung in ein externes Kommunikationsnetzwerk, ist in Deutschland bereits angelaufen. Betroffen sind alle Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh Strom pro Jahr – dies entspricht ca. einem durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen. 

Bei Neubauten und größeren Renovierungen sind die Messstellenbetreiber zudem verpflichtet, direkt moderne Messeinrichtungen einzubauen. Die Pflicht zum Verbau moderner Messeinrichtungen betrifft also in erster Linie private Haushalte mit einem vergleichsweise geringen Energieverbrauch.

Intelligenten Messsysteme – für Haushalte mit hohem Verbrauch und Gewerbe

Der gesetzliche Zwang zum Einbau von intelligenten Messsystemen gilt für folgende Gruppen:

  • Seit 2017
    • Für Großverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr
    • Für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik oder Biogasanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW.
  • Ab 2020
    • Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
    • Für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik oder Biogasanlagen) mit einer Nennleistung von weniger als 7 kW.

 

Die zeitlich verzögerte Einbaupflicht

Somit gibt es im Prinzip seit 2017 bzw. 2020 für gewerbliche Kunden mit einem entsprechend hohen Verbrauch eine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings: Die Pflicht zum Rollout wurde im Messstellenbetriebsgesetz von 2016 an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So musste der verpflichtende Einbau nicht nur wirtschaftlich zumutbar, sondern auch technisch möglich sein. 

Technisch möglich meint hier, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die intelligenten Messsysteme von mindestens drei verschiedenen Unternehmen zertifizieren und diese Zertifizierung auch offiziell bekanntgeben muss (sogenannte Markterklärung).

Ende 2017 wurde allerdings noch kein einziges Messsystem vom BSI zertifiziert, sodass der Pflichteinbau der intelligenten Messsysteme noch nicht umgesetzt wurde. Erst am 19.12.2019 hat der dritte Hersteller von intelligenten Messsystemen diese Hürde genommen. Die Voraussetzungen für die Markterklärung sind somit nun gegeben. Sie wird für Anfang 2020 erwartet.

Muss ich mich selber um den Einbau von intelligenten Messsystemen kümmern?

Nein. Der gesetzliche Zwang, ein intelligentes Messsystem einzubauen, trifft zunächst den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Als Verbraucher sind Sie also nicht in der Pflicht, sich selber um die Modernisierung Ihres Stromzählers zu kümmern. Sobald die Pflicht gilt, können Sie allerdings nicht widersprechen, wenn Ihr zuständiger Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem bei Ihnen verbauen will.

Wie läuft der Zähleraustausch ab?

Beabsichtigt ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, Ihren Stromzähler auszutauschen, so muss er Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich darüber informieren. Auch muss er bekanntgeben, welche Art von Zähler er verbauen will, wann dies geschehen soll und welche Kosten auf Sie zukommen. Ebenfalls muss das Unternehmen Sie auf Ihr Recht hinweisen, einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen.

Kann ich meine Messstelle auf eigene Initiative austauschen lassen?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall kann der grundzuständige Messstellenbetreiber Sie auch nicht mehr dazu veranlassen, Ihre Messstelle erneut zu wechseln.

Welche Vorteile ergeben sich durch ein intelligentes Messsystem?

Die Digitalisierung der Messeinrichtungen soll dazu beitragen, dass deutsche Stromnetz effizienter und zukunftssicherer zu machen. Sie hat somit in erster Linie einen übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Aber auch für den Verbraucher ergeben sich durch die Modernisierung der Stromzähler direkte Vorteile.

 

  • Hohe Transparenz des Stromverbrauchs
    Intelligente Messeinrichtungen ermöglichen eine genaue und tagesaktuelle Messung und Visualisierung des Stromverbrauchs. Lastspitzen und verbrauchsintensive Geräte können so zeitnah erkannt und entsprechende Einsparpotenziale ergriffen werden. Die Überprüfung der Abrechnung wird ebenfalls vereinfacht.
  • Variable Stromtarife werden möglich
    Aktuell sind die meisten Stromtarife wenig variabel. Oftmals gibt es allenfalls eine Unterteilung in Hochtarif und Niedertarif, bei welcher der Strom in der Nacht günstiger ist als am Tag. Dies wird sich mit der Verbreitung intelligenter Messsysteme voraussichtlich ändern. Tarife mit sich stundenweise ändernden Konditionen, die sich am individuellen Verbrauchsverhalten der Kunden ausrichten, werden dann möglich.
  • Vor-Ort-Ablesung entfällt
    Bislang müssen die Stromzähler immer noch vor Ort abgelesen werden. Durch die Einbindung des Messsystems in ein sicheres Kommunikationsnetzwerk kann die Ablesung in Zukunft aus der Ferne erfolgen.

Mit ESK schon heute den Schritt in die Zukunft wagen!

Die Digitalisierung der deutschen Messstellen nimmt Unternehmer in die Pflicht, bietet aber auch neue Chancen. Mit ESK und seinem Netzwerk aus zertifizierten Partnerunternehmen können Sie diese Chancen ergreifen und schon heute den Schritt in die Zukunft gehen

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