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EISMAN Service - Wir holen Ihr Geld zurück

Einspeisemanagement-Maßnahmen (Eisman) haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen und kosten die Betreiber von Erneuerbaren-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) bares Geld. Zwar sind die Netzbetreiber zur Entschädigung verpflichtet. Diese Entschädigung muss allerdings durch die EE-Anlagen-Betreiber eigens beantragt werden. Mit dem ESK-Einspeisemanagement-Service kommen Sie schnell und zuverlässig an ihr Geld.

Wir sorgen dafür, dass EE-Anlagenbetreiber unkompliziert und zuverlässig an die Ihnen zustehenden Entschädigungen für EisMan-Maßnahmen kommen. Sprechen Sie uns einfach an.

Inhalte

Was bedeutet Einspeisemanagement bzw. Eisman?

Unter dem Begriff Einspeisemanagement – auch bekannt unter der Abkürzung Eisman oder EisMan – versteht man die Kontrolle und Regulierung der eingespeisten Strommenge in das deutsche Stromnetz. 

Wenn ein Netzbetreiber Erzeuger von erneuerbarer Energie ganz oder teilweise vom Netz nimmt, handelt es sich um eine EisMan-Maßnahme. Da die Betreiber von EE-Anlagen auf diesen Vorgang keinen Einfluss haben, spricht man auch von einer Zwangsabregelung.

Wann werden EisMan-Maßnahmen notwendig?

EisMan-Maßnahmen werden insbesondere dann notwendig, wenn so viel Strom in das Netzwerk eingespeist wird, dass in einzelnen Teilabschnitten eine Überlastung droht. Die Netzbetreiber sind in diesem Fall berechtigt, EE-Anlagen vorübergehend um 30%, 60% oder 100% abzuregeln. 

Diese Maßnahme ist allerdings nur dann zulässig, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die drohende Netzüberlastung zu umgehen.

EisMan - Maßnahmen nehmen beständig zu

Der Anteil von grünem Strom wird immer größer. So lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2000 bei etwa rund 6%. 2018 war dieser Anteil bereits auf 38% gestiegen. Diese eigentlich positive Entwicklung bringt allerdings neue Herausforderungen mit sich. 

Denn die Stromversorgung Deutschlands hängt immer weniger von einigen wenigen Großkraftwerken ab, sondern wird zunehmen durch ein dezentrales Netzwerk kleiner und mittelgroßer Versorger sichergestellt. 

Damit der dort produzierte Strom auch beim Endverbraucher ankommen kann, muss das deutsche Stromnetz entsprechend ausgebaut werden – und genau hier hakt es. Deswegen kommt es auch insbesondere in jenen Gebieten häufig zu Engpässen, in denen der Ausbau der erneuerbaren Energien besonders gut vorangeschritten ist.

Finanzielle Verluste durch EisMan-Maßnahmen

Werden EE-Anlagen zwangsabgeregelt, speisen Sie weniger Energie in das Netz ein, als sie eigentlich könnten. Die dabei abgeregelte Energie wird als Ausfallarbeit bezeichnet. Da die Betreiber der Anlagen für den von ihnen eingespeisten Strom bezahlt werden, bedeutet eine Zwangsabregelung für sie dementsprechend einen finanziellen Verlust.

Entschädigungspflicht der Netzbetreiber

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet den Verteilnetzbetreiber dazu, den Betreiber einer EE-Anlage finanziell für 95% der entgangenen Einnahmen zu entschädigen. Entsprechen die entgangenen Einnahmen mehr als 1% der Gesamteinnahmen im Jahr, so müssen diese zu 100% durch die Verteilnetzbetreiber erstattet werden.

 Dies gilt übrigens auch dann, wenn die Abregelung durch einen Engpass im Übertragungsnetzwerk verursacht wurde.

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

Zwar sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, den EE-Anlagen-Betreiber über vorgenommene EisMan-Einsätze zu informieren und für seinen Erlösausfall zu entschädigen. Allerdings müssen die Anlagenbetreiber diese Entschädigungen selbst aktiv einfordern und beantragen. 

Informationen über vorgenommene EisMan-Einsätze werden durch die Netzbetreiber veröffentlicht. Zur Beantragung der Entschädigung benötigen Sie in der Regel eine viertelstündige Aufschlüsselung Ihres Einspeiselastgangs während der Maßnahme, sowie die jeweils vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Antragsformulare.

Die Alternative: Entschädigungen beantragen lassen.

Die Beantragung der Entschädigung für durchgeführte EisMan-Einsätze ist zeitaufwendig und mühselig. Ein weiterer Nachteil: Die Berechnung der korrekten Entschädigungshöhe ist komplex und dementsprechend anfällig für Fehler. Deswegen ist es empfehlenswert, die Berechnung durch einen Fachmann vornehmen zu lassen.

Der ESK EisMan-Service

Mit ESK steht Ihnen ein verlässlicher Partner zur Seite, der dafür sorgt, dass Sie einfach und zeitnah an Ihre Entschädigung kommen.

Die Vorteile des ESK-EisMan-Service im Überblick:

  • Weniger Arbeit:

Vom Errechnen der Ihnen zustehenden Entschädigung bis zum Einreichen der Anträge kümmern wir uns um alles Notwendige. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.

  • Sicherheit:

Als unabhängige Kontrollinstanz sorgen wir dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

  • Zeitnahe Entschädigung

Unser Fachpersonal führt die Berechnung Ihrer Entschädigungen schnell und routiniert durch, sodass Sie Ihre Gutschrift in der Regel direkt im Folgemonat erhalten.

  • Rückwirkende Nachzahlung

Ihre Erstattungen können wir noch bis zu 3 Jahre rückwirkend beim Netzbetreiber geltend machen.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an

Wenn Sie Interesse an dem ESK-Einspeisemanagement-Service haben, kontaktieren Sie uns. Unser Fachpersonal wird Sie gerne beraten und Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen. Mehr Infos zu unseren Leistungen: Hier klicken.

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